Mittwoch, 3. Dezember 2008

Bundvesrfassungsgericht Karlsruhe

Womöglich sei der Wunsch nach Kosmetik beim weiblichen Geschlecht stärker ausgeprägt als bei Männern, führte die Kammer aus. Aber auch bei Frauen trete das Interesse an Kosmetika nicht "von Natur aus" auf.

Zugleich entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch beim Telefonieren aus dem Gefängnis heraus eine Diskriminierung von Männern verboten ist. Hintergrund ist, dass in der Haftanstalt Bielefeld-Brackwerde Frauen in ihrem Trakt erlaubt ist, für bis zu 30 Euro im Monat überwacht zu telefonieren. Männer können das nicht. In ihrem Bau fehlen Telefone, weil es nicht genug Personal gibt, Gespräche nach draußen zu überwachen.

Die Verfassungshüter sahen darin ebenfalls eine verbotene Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Nun muss geprüft werden, ob nicht beide Gruppen wegen des Personalmangels unüberwacht telefonieren können, und ob von unüberwachten Männer-Telefonaten größere Gefahren ausgehen als von entsprechenden Gesprächen der Frauen.

Meine Frage dazu:

Hier stellt sich die Frage warum wird trotz AGG Diskriminierung unter der Bevölkerung von Transsexuellen zugelassen. Warum dürfen Mitarbeiter ARGE, Knappschaft Bahn See solche Menschen deswegen Diskriminieren.

Siehe dazu meine Berichte hier und auf weiteren Seiten: