
2006 wurden mit Widerspruchsbescheid die Eingliederung als Berufskraftfahrerin versagt mit der Begründung: Laut der Bestätigung von der Kur dürfen Sie die Tätigkeit als Berufskraftfahrerin höchstens nur noch 3 Stunden am Tag ausüben. Die Bewerbungen als
Berufskraftfahrerin entsprechen damit keiner behindertengerechten Tätigkeit und daher werden keine Leistungen zu einer Eingliederung einer Arbeitsaufnahme gewährt.
Antrag auf eine Eingliederung und Unterstützung bei einer Firma im Reinigungsdienst und Hausmeisterdienst wurde auch nicht Bewilligt, hier kam die Ablehnung wir können nur Leuten eine Eingliederung geben die mindestens eine Behinderung von 60 % oder mehr hat und damit ist ihr Antrag auf Beihilfe abzulehnen.


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